Verlässlichkeit und Kontinuität sind wesentliche Voraussetzungen für die Akzeptanz der Schul- und Bildungspolitik durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Das Für und Wider bei der Diskussion um die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist in den parlamentarischen Beratungen oft genug und abschließend ausgetauscht worden. Gleichwohl brachte die CDU einen Gesetzentwurf ein. Ausgeblendet wird, dass die CDU bei der Einführung der inklusiven Schule (2012) das Auslaufen der Schulform mit beschlossen und mit der nachfolgenden Regierung der Großen Koalition (2018) eine einmalige Verlängerung des Weiterbestehens gesetzlich verankert hat. Eine Beliebigkeit, ein Hin und Her bei schulpolitischen Grundlagen ist wenig förderlich für langfristig angelegte Prozesse in der Bildung. Doppelstrukturen führen zu defizitäreren Ressourcen. Und wie steht es eigentlich um die Umsetzung des Übereinkommens der Rechte von Menschen mit Behinderungen – geltendes Recht in Deutschland?
Es gibt keine neuen Argumente für die Notwendigkeit der Institution Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen im Sekundarbereich. Nach zehn Jahren der Verzögerung müssen Klarheit und Entschiedenheit herrschen, damit die inklusive Bildung in den allgemeinen Schulen verantwortlich angenommen und umgesetzt wird. Weil es keine weiteren Argumente gibt, erübrigt sich eine Debatte um Auflösung oder Abschaffung. Gleichwohl ist eine Diskussion über die Gestaltung der inklusiven Bildung in der allgemeinen Schule zu führen.
Es geht um die Bereitstellung der notwendigen pädagogischen Expertise für die Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich haben. Hier befinden wir uns sicher mit allen Fraktionen in Übereinstimmung. In der inklusiven Bildung müssen die didaktischen, methodischen und organisatorischen Voraussetzungen für entwicklungsförderliches individuelles Lernen gewährleistet werden.
Die Professionalität sonderpädagogischer Unterstützung muss sichergestellt sein. Das haben die demokratischen Parteien des Landtags in der gemeinsamen Entschließung auch zum Ausdruck gebracht.
Die SPD ist der Überzeugung, dass die Formen der Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler mit den entsprechenden Bedarfen, wie sie in der Förderschule weitgehend gesichert waren, auch in den weiterführenden Schulen realisiert werden können. In den Grundschulen ist dies längst mit der sonderpädagogischen Grundversorgung erreicht worden. Diese hat sich gegen massiven anfänglichen Widerstand flächendeckend im Land durchgesetzt.
Die SPD setzt sich dafür ein, die notwendigen und angemessenen Voraussetzungen für die Unterstützungsangebote und die fachliche Qualität im Schwerpunkt Lernen zu schaffen!