2. Nachtragshaushalt – wichtige Akzente für Polizeizulage, Inklusion, Schulgeldabschaffung

In einer heutigen Sitzung hat die SPD-Landtagsfraktion eigene Schwerpunkte für den zweiten Nachtragshaushalt 2023 festgelegt. Diese wurden auch mit dem Koalitionspartner geeint und werden somit in der Plenarsitzung im Mai beraten. Diese eigenen Schwerpunkte werden sich auch auf viele Menschen im Landkreis Oldenburg auswirken. So werden zum 1. Juli die Zulagen für Polizist:innen, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamt:innen auf jeweils 180 Euro erhöht. Ab dem kommenden Schuljahr gilt in Niedersachsen zudem aufsteigend die komplette Schulgeldfreiheit – damit schließen die rot-grünen Regierungsfraktionen eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem. Weitere Punkte der Einigung sind zusätzliche Stellen für pädagogische Fachkräfte in Schulen und der Ausbau des Angebots von kostenlosem Schulobst.

„Die Erhöhung der Zulagen für Polizistinnen, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamten im Landesdienst würdigt die herausragende Arbeit, die sie jeden Tag für unsere Gesellschaft leisten. Mit 180 Euro pro Monat erhalten unsere Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen nun die höchste Zulage im Ländervergleich. Dies ist ein längst überfälliger Schritt“, sagt der Landtagsabgeordnete Thore Güldner. „Dies ist gerade in Zeiten der gesellschaftlichen Verrohung, welche sich immer auch an Einsatzkräften bei uns vor Ort entlädt, ein Zeichen für Anerkennung und Respekt.“ Insgesamt werden im Nachtragshaushalt für die zweite Jahreshälfte rund 8 Millionen Euro für die Anpassung der Polizeizulage, Feuerwehrzulage und Justizvollzugszulage bereitgestellt.

Mit der vollständigen Schulgeldfreiheit für alle Ausbildungsberufe wird darüber hinaus ein wichtiger Akzent gesetzt und eine Gerechtigkeitslücke im Ausbildungssystem geschlossen. Bislang mussten viele Schüler:innen monatlich bis zu 150 Euro zahlen, für ihre dreijährige Ausbildung kamen häufig Beträge von mehr als 5000 Euro zusammen.

Diese Ungerechtigkeit beendet Rot-Grün. Damit verbinden wir auch die Hoffnung, dass die Ausbildung gerade in Berufen der Heilerziehungspflege und im pharmazeutisch-technischen Bereich deutlich attraktiver wird und wir mehr junge Menschen für diese wichtigen Berufszweige gewinnen. Für uns war es wichtig, nicht länger zu warten mit der Schulgeldfreiheit, weil der Fachkräftemangel gerade den Sozialbereich stark beeinträchtigt.“ Die Kosten für den Beginn der vollständigen Schulgeldfreiheit werden im Zweiten Nachtragshaushalt 2023 mit zusätzlichen Finanzmitteln von etwa 1,3 Millionen Euro veranschlagt.

Wir bringen gemeinsam die Inklusion an Niedersachsens Schulen weiter voran. Einen bedeutenden Beitrag dazu leisten pädagogische Fachkräfte, die die Lehrkräfte im Schul-alltag entlasten und für Schüler und Schülerinnen zusätzliche Förderangebote schaffen“, sagt Thore Güldner, Mitglied des Kultusausschusses. „Es ist ein großer Erfolg, dass wir nun Mittel für rund 100 neue Stellen für pädagogische Fachkräfte schaffen oder bisherige Teilzeitstellen zur Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs aufstocken können.“ Rot-Grün stellt im zweiten Nachtragshaushalt zusätzlich rund 3,5 Millionen Euro bereit, um Kinder mit erhöhtem Förderbedarf durch pädagogische Fachkräfte zu unterstützen.

„Eine gesunde Ernährung der Kinder sollte in unserer Gesellschaft nicht am Geld scheitern. Deswegen weiten wir auch das Schulobstprogramm an Niedersachsens Schulen aus. In den vergangenen Jahren wurde die Zahl der Tage gekürzt, an denen Schulen kostenloses Obst anbieten können. Das heben wir wieder an. Außerdem sollen künftig auch Schüler:innen der Klassen 5 und 6 an weiterführenden Schulen am Schulobstprogramm teilnehmen können. Außerdem federn wir die Preissteigerungen des vergangenen Jahres ab“, so Güldner.

Der Zweite Nachtragshaushalt sieht für die zusätzliche Förderung des Schulobstpro-gramms etwa 2,5 Millionen Euro vor. Die beschlossenen Maßnahmen summieren sich auf rund 15 Millionen Euro für das laufende Jahr und sind Teil des Zweiten Nachtragshaushalts 2023. Er hat ein Gesamtvolumen von 776 Millionen Euro und soll im Mai-Plenum verabschiedet werden. Insbesondere für die Unterbringung sowie Versorgung ukrainischer Geflüchteter, die digitale Bildung, den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Wohnungsbau sieht der Haus-haltsentwurf zusätzliche Mittel vor. Ein Großteil fließt direkt in die kommunalen Haushalte. Bereits im November 2022 hatte die rot-grüne Koalition nur drei Wochen nach Amtsantritt einen ersten Nachtragshaushalt in Höhe von 2,9 Milliarden Euro verabschiedet, der insbesondere ein 1-Milliarde-Euro-Sofortprogramm zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs umfasste. Mit dem nun vorliegenden zweiten Nachtragshaushalt stellt sich die Koalition kraftvoll den aktuellen Herausforderungen.