Transparenzhinweis: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung und Aufwandsentschädigung

Bild: Marvin Spille

Wenn es um die Zuschüsse für die Fraktionen, die Diäten der Abgeordnete oder der Zuteilung von Mitarbeiterstunden für Abgeordnete geht ist ein Höchstmaß an Transparenz und Sensibilität gefragt. Die Bürgerinnen und Bürger schauen dort zurecht besonders kritisch hin. Schon weil die Parlamente die Höhe der Diäten verfassungsrechtlich selbst entscheiden müssen reagiert die Öffentlichkeit häufig mit dem Vorwurf der Selbstbedienung. Deshalb gibt es in Niedersachsen eine unabhängige Diätenkommission, welche die Frage der Angemessenheit von Diäten betrachtet.  Die neutrale Diätenkommission befindet jeweils zu Beginn der Wahlperiode darüber, ob die Abgeordnetenentschädigung angemessen ist. Ihre Feststellungen und gegebenenfalls ihre Empfehlungen teilt sie der Landtagspräsidentin mit. Diese veröffentlicht den Bericht der Kommission, sodass der Landtag für erforderlich gehaltene Gesetzesbeschlüsse fassen kann. Ein solcher Beschluss wurde jetzt gefasst und unsere Abgeordnetendiäten auf Grundlage des Indexes für die Nominallöhne per Beschluss des Landtages angepasst. Dies bedeutet eine Erhöhung von 2% auf nunmehr 7635,19 Euro pro Monat bei der voll zu versteuernden Abgeordnetenentschädigung und auf knapp 1635,88 Euro bei der steuerfreien monatlichen Aufwandsentschädigung für alle Aufwendungen wie bspw. für die Miete, Technik in meinem Wahlkreisbüro usw. Darüber hinaus haben wir beschlossen, die Mitarbeiterstunden für die einzelnen Abgeordneten von 50 auf 60 Wochenarbeitsstunden zu erhöhen. Damit werden wir den steigenden Ansprüchen und dem Mehr an Aufgaben, bspw. bei der Öffentlichkeitsarbeit, gerecht. Gleiches gilt für die Erhöhung der Zuschüsse für die Fraktionsarbeit. Diese bedeuten Mehrkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro pro Jahr insgesamt.